Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Teilnahmevoraussetzung

Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Veranstaltungs-/Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist, sowie die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Die Teilnahme an Mountainbike-und Rennrad Veranstaltungen ist nur mit einem Leistungsbeschreibung entsprechendem Fahrrad! Der Gruppenleiter (Guide) ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung/Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Erstattung des Veranstaltungs-/Reisepreises. Bei allen Touren besteht Helmpflicht.

§ 2 Anmeldung

Mit der Buchungbietet der Anmelder der Firma Berg Rad Touren den Abschluss eines Dienstleistungsvertrag auf der Grundlage der genannten, bindenden Leistungsbeschreibung und Preise an.Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch Berg Rad Touren Zustande. Der Anmelder hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller, in der Anmeldung aufgeführten, Personen einzustehen.

§ 3 Bezahlung

Der Kunde erhält nach Buchung eine automatisierte Eingangsbestätigung. Mit Erreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl wird eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung versandt.Diese ist innerhalb von 3 Tagen zu überweisen. Die Rücktrittskosten Regelung bei einer Stornierung gelten ab dem Tag des Eingangs der Buchung. Ohne Zahlung des Rechnungsbetrags bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn besteht für den Teilnehmer kein Anspruch mehr auf Erbringung der Leistung, jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung der Stornierungsgebühren.

§ 4 Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Veranstaltungen. Die Prospekt-/Internet-Beschreibungen bilden einen geplanten Reiseablauf ab, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen des Programm- oder Reiseablaufs, sowie der Routenauswahl sind aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen möglich. Termine, Preise, etc. sind allein auf Basis des Inhaltes der Buchungsbestätigung oder sonstig getroffener Absprachen maßgeblich. Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der konkreten Ausschreibung in Verbindung mit der individuellen Teilnahmebestätigung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet. Die im Prospekt bzw. auf der Homepage genannten Reisepreise sind bindend. Der Veranstalter kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt bzw. der Homepage abweichende Änderungen vom Veranstaltungspreis erklären und behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Veranstaltungspreises zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Veranstaltungspreis vor Vertragsschluss anzupassen. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

§ 3.1 Buchungsabwicklung

Die Kunden/Terminbuchung erfolgt durchdas Buchungssystem der SimplyBook.me Ltd. -https://simplybook.me/en/terms-and-condition#tab-for-clients

§ 5 Reisevermittlung / Fremdveranstalter

Tritt Berg Rad Touren als Vermittler einzelner Reisen oder Reiseleistungen wie Flug, Hotel, etc. auf, so gelten die jeweiligen AGB des Fremd-Vertragspartners. In einem solchen Falle sind die Leistungen des Kooperationspartners ausdrücklich als Fremdleistungen ausgeschrieben und im Angebot kenntlich gemacht. Die AGB`S der Fremd-Vertragspartner stehen auf Anfrage zur Verfügung.

§ 6 Vertragsrücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Aufgrund bereits geleisteter Aufwendungen von Berg Rad Touren entstehen folgende Stornokosten:
• bis 30. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises
• ab dem 29. – 15.Tag vor Veranstaltungsbeginn 40% des Veranstaltungspreises
• ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
• ab 7 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Veranstaltungspreises
• bei Nichtantritt 95% des Veranstaltungspreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Berg Rad Touren kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden oder niedriger als die verlangten Stornokosten sind.

§ 7 Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

a. Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach Vertragsschluss und erfolgter Buchungsbestätigung Umbuchungen vorgenommen, werden neben dem etwaigen geänderten Preis zusätzlich die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten, mindestens 40,00 EUR berechnet.
b. Der Teilnehmer kann nach Maßgabe von § 651b BGB bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den besonderen Reise-/ Eventerfordernissen nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.

§ 8 Vertragsrücktritt durch Berg Rad Touren

Berg Rad Touren ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn
a. die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder die Wetterbedingungen eine Durchführung nicht zu lassen. Berg Rad Touren ist berechtigt, Reisen von mehr als einem Tag bis eine Woche vor Reisebeginn abzusagen. Von Tagesveranstaltungen kann Berg Rad Touren bis 24 Std.vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Den Veranstaltungspreis erhält der Kunde in diesen Fällen unverzüglich zurück. Daraus resultierende Umbuchungen nimmt Berg Rad Touren kostenlos für den Kunden vor. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gutscheine werden nicht ausgezahlt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
b. die Zahlung durch den Kunden ist nicht termingerecht erfolgt ist.
c. Umbuchungswünsche des Kunden von Berg Rad Touren oder anderen Leistungsträgern nicht erfüllt werden können.

§ 9 Haftungsbeschränkungen des Veranstalters

Radsport/Mountainbike Sport ist eine Gefahrensportart, die eine hohe körperliche Belastung darstellen kann. Jeder Teilnehmer beteiligt sich an Radsport Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, die mit besonderen Gefahren verbundenen Unternehmungen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an unseren Veranstaltungen teil. Ob die körperliche Verfassung den Anforderungen einer solchen Veranstaltung gewachsen ist, sollte jeder Teilnehmer im Zweifelsfalle vor Reiseantritt durch eine sportärztliche Untersuchung klären lassen. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Gefahr bewusst sein, die auch durch umsichtiges Handeln der Guides nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Wir haften in keinem Fall für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Guides nicht Folge geleistet oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Die Haftung für Körperschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden ist nicht begrenzt. Die Haftung für einen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sachschaden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; sie ist dann auf den typischerweise zu er-wartenden Schaden begrenzt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. Für Schäden infolge Verlustes oder Beschädigung des Reisegepäcks oder selbst mitgebrachter Fahrräder bestehen Ansprüche uns gegeben über nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits (oder von uns beauftragter Personen) zurückzuführen ist. Wertsachen, Ausweispapiere, Medikamente und medizinische Geräte sind von der Haftung ausgeschlossen. Ein entsprechender Leihvertrag mit dem Vermieter ist vor Antritt einer Tour zu unterschreiben.

§ 10 Veranstalter Haftpflicht

Die Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht besteht über die HDI Versicherung AG.

§ 11 Reiseabbruch/Tour Abbruch

Ein Teilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Veranstaltungs-/Reisepreises. Der Leiter der Gruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während einer Tour/eines Seminar einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Der Teilnehmer hat die Rückreise/Rückfahrt zum Ausgangspunkt selbst zu organisieren, er trägt die alleinige Sorgfaltspflicht hinsichtlich Gefahren auf Wegen oder Straße.

§ 12 Gewährleistung

Sollte eine von Berg Rad Touren organisierte Veranstaltung oder Reise, trotz aller Bemühungen, einmal einen Mangel haben, ist vom Kunden die Beanstandung dem Reise- und Tourenleiter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Berg Rad Touren ist berechtigt, auch in dieser Weise Abhilfe zu schaffen, dass der Kunde eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erhält. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise gegenüber Berg Rad Touren geltend zu machen.

§ 13 Dokumente und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und kostenpflichtig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es dem Reiseveranstalter technisch möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

§ 14 Sondervereinbarung Gruppenreisen

Für Gruppen- und Event-Veranstaltungen gelten besondere Bedingungen, die Berg Rad Touren dem Kunden vor der Buchung zukommen lässt.

Reise Versicherungen
Berg Rad Touren empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

§ 15 Geschenkgutscheine

Gutscheine werden für Reise- und Tagesveranstaltung angeboten. Die Gutscheine sind nicht Termin gebunden. Ein Gutschein berechtigt den Kunden oder eine vom Kunden bestimmte Person nach Bezahlung des Verkaufspreises zur Buchung der jeweiligen Veranstaltung, zu dem im Gutschein genannten Preis und zu den bei der Buchung aufgeführten Bedingungen (AGB des Veranstalters, Teilnahmebedingungen).
Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Sollte sich eine Veranstaltung im Laufe der 3 Jahre verteuern, so ist vom Kunden lediglich der entsprechende Aufpreis zu entrichten. Die endgültige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Das Verfallsdatum des Gutscheins richtet sich nach dem Datum auf der beiliegenden Rechnung. Anzusetzen ist hierbei immer der 31.12. des Ablaufjahres. Gutscheine können auf jede durch Berg Rad Touren ausgeführte Veranstaltung, dem Wert entsprechend, angerechnet werden. Hierbei handelt um eine freiwillige Leistung des Veranstalters, eine Verpflichtung besteht nicht. Eine Barauszahlung eines Geschenkgutscheins ist nicht möglich. Auf jede Veranstaltung kann immer nur ein Gutschein angerechnet werden.

§ 16 Gerichtstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Bochum, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist.

§ 17 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtwirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht. Vorstehendes findet auch für den Fall einer Regelungslücke Anwendung.

§ 18 Datenschutzhinweis

Gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, namentlich des Bundesdatenschutzgesetzes weist Berg Rad Touren ausdrücklich auf Folgendes hin:
Die Firma Berg Rad Touren, Ralf Bielawny speichert und nutzt die, Berg Rad Touren vom Kunden mitgeteilten Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Fax-Nr. ausschließlich zur Abwicklung der Vertrags und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung. BRT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten ggf. auch an andere Firmen weiter gegeben werden, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, beispielsweise an Hotels und andere Reiseveranstalter, wenn deren Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Berg Rad Touren gebucht werden. Insoweit erfolgt auch Datentransfer in das europäische und außereuropäische Ausland, soweit sich die entsprechenden Vertragspartner dort befinden.

§ 19 Fotoservice

Berg Rad Touren bietet den Teilnehmern auf seinen Veranstaltungen einen Fotoservice an. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung der Fotos für interne Werbezwecke (Homepage, Flyer etc.) einverstanden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, so ist dieses Berg Rad Touren vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitzuteilen.

§ 20 AGB`S Bike Verleih

 §1 Der Leihgegenstand und seine bestimmungsgemäße Benutzung

1.   1.Der Mieter erkennt durch Übernahme (nach Funktionstest und/oder Probefahrt) des vermieteten Leihgegenstandes (siehe Preisliste der möglichen Leihgegenstände)an, dass dieser sich in einem mangelfreien, sauberen, ordnungsgemäßen, fahr-bzw. nutzungsbereiten und verkehrssicherem Zustand befindet.

 1.2. Der Mieter nutzt den Leih-Gegenstand auf eigene Gefahr.

1.3. Der Mieter versichert mit seiner Unterschrift in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Leih-Gegenstandes eingewiesen zu sein.

1.4. Der Mieter darf den Leih-Gegenstand nur in gebrauchs- und/bzw.verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung benutzen. Die Fahrräder dürfen nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

1.5. Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

 §2 Preise, Kaution, Reservierung, Vertragsabschluss

2.1. Die Berechnung und die Angabe von Preisen sind der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen und/oder beim Vermieter zu erfragen. Mietpreise in Angeboten gelten für den jeweils angefragten Mietzeitraum(Kalendertag), für den jeweiligen Anfragenden als verbindliche Angabe.

2.2. Alle Mietpreise, Dienstleistungen und sonstige Preisangaben beinhalten diejeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Die Bezahlung des Mietpreises erfolgtim Voraus und muss mit Mietbeginn beglichen sein. Die Zahlung kann per Überweisung vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters und/oder per Barzahlung am Tag der Übernahme des Leihgegenstandes durch den Mieter an der Kasse des Vermieters erfolgen. Berg Rad Touren kann für ausgeliehene Gegenstände eine Kaution verlangen. Kautionen sind je nach Wertigkeit des Leihgegenstandes in bar zu hinterlegen und können bei Verlust, Teilverlust und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes schadlos bis zur vollen Höhe einbehalten werden. Darüberhinausgehende Forderungen werden nach Abzug der Kaution dem Mieter in Rechnung gestellt und im Zuge des Rechtsweges geltend gemacht.

 2.4. Reservierungen erfolgen ausschließlich online über www.bergradtouren.de.

2.5. Der Mieter kann bis 48 Std.vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurücktreten. Ab dem 2.Tag gelten unsere Stornierungskosten Regelung aus § 8.

2.6. Zum Abschluss eines gültigen Mietvertrages und der Übernahme des Leih-Gegenstandes legt der Mieter einen gültigen Personalausweis mit attestierter Angabe der Wohnanschrift vor.

 §3 Pflichten des Mieters

3.1.Der Mieter verpflichtet sich, den Leih-Gegenstand pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und zu verwenden.

3.2. Während der Nichtverwendung durch den Mieter ist der Leihgegenstand vor Beschädigung und Zugriffen Unbefugter sicher zu verwahren.

3.3. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Leihgegenstandes dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

 §4 Reparaturen bei Defekten

4.1. Wird eine Reparatur des Leihgegensandes während der Mietdauer notwendig, soträgt der Vermieter die Kosten der Instandsetzung, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

4.8. Berg Rad Touren behält sich das Recht vor Ansprüche auf Schadenersatz durch Gewinn-/Umsatzverlust bei Verlust und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes durch unsachgemäße Benutzung gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

 §5 Unfall/Diebstahl

5.1. Der Mieter ist verpflichtet, neben der Polizei auch den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Leihgegenstand in einen Unfall verwickelt und Dritte zu Schaden gekommen sind. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die ggf. vorhandenen amtlichen Kennzeichen etwaiger beteiligter Fahrzeuge enthalten. Missachtet der Mieter diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden gegenüber dem Vermieter.

 5.2. Den Diebstahl eines Leihgegenstandes während der Mietzeit hat der Mieter nach bekannt werden unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Das Aktenzeichen bzw. die Tagebuchnummer nach Meldung des Diebstahls bei der Polizei ist unverzüglich dem Vermieter zu übermitteln.

 §6 Haftung

6.1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Fall einer unbefugten und/oder unsachgemäßen Benutzung des Leihgegenstandes. Ebenso entfällt für die Berg Rad Touren die Haftung für Fahrradhelme in Bezug auf Hygiene und nicht sichtbare Schäden durch unsachgemäße Benutzung vorheriger Mieter.

6.2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Ebenso haftet der Mieter für Schäden aus Diebstahl,Beschädigung, Teilverlust und/oder Verlust des Leihgegenstandes, während derZeit zwischen Übernahme des Leihgegenstandes vom Vermieter bis zu dessenRückgabe bei diesem, für die Kosten der Wiederinstandsetzung, derWiederbeschaffung durch den Vermieter sowie für die entfallenen Mietkostenmaximal bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes des Leihgegenstandes.

6.3. Bei Verlust eines Leih-Gegenstandes haftet der Mieter bis max. zur Höhe desjeweiligen Zeitwertes. Bei Beschädigung bzw./und Teilverlust desselben bis zurHöhe für dessen Instandsetzung (Material und Lohnkosten) bzw.Wiederbeschaffung.

6.5. Der Mieter erhält vom Vermieter bei Mietbeginn und Übergabe einen gereinigten Leihgegenstand. In gleichem Zustand, gereinigt, ist dieser an den Vermieter bei Ende der Mietzeit wieder zu übergeben. Ist dieser jedoch bei Rückgabe an den Vermieter verschmutzt behält sich der Vermieter vor eine Reinigungsgebühr von pauschal bis 30,- € dem Mieter zur Wiederherstellung des Mietzustandes in Rechnung zu stellen.

6.6. Alle anfallenden Kosten aus dem Mietverhältnis heraus betreffend werden vonder vom Mieter hinterlegten Kaution abgerechnet und einbehalten. Der Mieter erhält darüber einen Rechnungsbeleg zum Nachweis. Kosten/Aufwendungen die die Kaution übersteigen werden nach Abzug der Kautionssumme dem Mieter in Rechnunggestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor mehrere Kautionen zum Ausgleich seiner Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Jeweiligen abgeschlossenen Mietvertrag als Summe zu verrechnen.

6.7. Dies gilt ebenso bei Überschreitung der Mietzeit wie auch für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden, Sicherstellen und wieder in Besitz nehmen des Leihgegenstandes.

6.8. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

6.9. Soweit ein Dritter nachweislich die während der Mietzeit bei bzw. durch den Mieter aufgetretene ersetzt (Leistung einer Versicherung), wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit. Den eindeutigen Nachweis darüber hat der Mieter zu erbringen.

 §7 Rückgabe des Leihgegenstandes, Beendigung des Mietverhältnisses

7.1. Der Mieter hat den Leih-Gegenstand spätestens am Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Eine Rückgabe des Leih-Gegenstandes außerhalb der Geschäftszeit (anschließen bzw. ablegen von Leih-Gegenständen außerhalb der Geschäftsräume im nahen Umfeld) erfolgt auf Risiko des Mieters.Bei Verlust und/oder Beschädigung des Leih-Gegenstandes haftet der Mieter. EineAbholung/Rückführung des Leihgegenstandes durch den Vermieter obliegt dessen Entscheidung. Erfüllungsort des Vertrages sind die Geschäftsräume des Vermieters.

Kosten und Aufwendungen (Zeit und Wegekosten für Mitarbeiter und Transportmittel) welche durch eine Abholung/Rückführung des Leihgegenstandes in die Geschäftsräume/dem Erfüllungsort des Mietvertrages dem Vermieter entstehen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

7.2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen, das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Das Mietverhältnis kann auch fristlos vom Vermieter gekündigt werden, wenn diesem unsachgemäße und den Leihgegenstand, wie auch Dritte gefährdende Benutzung durch den Mieter bekannt wird.

7.3. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

7.4. Wird der Leihgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Miettag (ein Miettag entspricht einem Kalendertag) den jeweilig gültigen Tagesmietzins zuzahlen und gegebenenfalls einen darüberhinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

7.5. Der Mietvertrag kann vom Mieter ohne Angabe von Gründen vorfristig beendet werden. Der Leihgegenstand ist dann am Erfüllungsort des Mietvertrages, in den Geschäftsräumen des Vermieters diesem zu übergeben. Ein Recht auf Rückzahlung von bereits geleistetem Mietzins durch den Vermieter besteht nicht.

7.6. Berg Rad Touren ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Leihgegenstandes aufgetretene Mängel, für welche der Mieter haftbar war/ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Kosten, welche zum Abstellen der Mängel entstehen, können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Stornierungsbedingungen:
Der Kunde kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Aufgrund bereits geleisteter Aufwendungen von Berg Rad Touren entstehen folgende Stornokosten:

  • bis 30. Tage vor Mietbeginn kostenlos
  • ab dem 29. - 7.Tag vor Mietbeginn 20% des Verleih-Preises
  • ab 6 Tag vor Mietbeginn 50% des Verleih-Preises
  • ab dem 2 Tag vor Mietbeginn 50% des Verleih-Preises
  • bei Nichtabholung  95% des Verleih-Preises

FürVermietungen von mehr als einem Tag erhaben wir eine Anzahlung in Höhe von 20%des Verleih-Preises

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Berg Rad Touren kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden oder niedriger als die verlangten Stornokosten sind.

 § 21. Firmensitz / Kontaktdaten / Kontoverbindung

Postanschrift
Berg Rad Touren, Ralf Bielawny
Am Bleckmannshof 38
D-44799 Bochum
Telefon: 0234 333 67 333
E-Mail: info@bergradtouren.de
Web: https//:www.bergradtouren.de
Bankverbindung:
Sparkasse Bochum
IBAN: DE97 4305 0001 00184049 70
SWIFT-BIC.: WELADED1BOC

§ 22 Haftungsausschluss online

1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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